Den gesetzlichen Personenkreis richtig einordnen
§ 31 ZKG erfasst Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union und nennt ausdrücklich auch Menschen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende sowie bestimmte Personen ohne Aufenthaltstitel. Ein konkreter Anspruch setzt außerdem einen Antrag nach § 33 voraus und kann an den gesetzlich begrenzten Ablehnungsgründen scheitern.
Nur den allgemeinen Rahmen lesen. Keine Aufenthalts-, Konto-, Straf-, Schulden- oder Identitätsangaben hier eingeben.
§ 31 ZKG: Anspruchsrahmen und Zehn-Geschäftstage-Frist ↗