Zwei Smartphones mit sicherer Übertragung einer Mobilfunknummer
Zwei Smartphones mit sicherer Übertragung einer Mobilfunknummer

ROLF ALBERS · RUFNUMMERNMITNAHME MIT KLAREM PLAN

Deine Nummer soll umziehen.Dein alter Vertrag nicht versehentlich mit.

Dieser Weg behandelt Mobilfunknummern. Wähle zuerst den Wechselzeitpunkt, gleiche die Vertragsdaten ab und lasse den neuen Anbieter die Portierung koordinieren. Der Planer unten bleibt vollständig in deinem Browser.

Stand: 23. August 2026Keine RechtsberatungKeine Anbieter-Rangfolge

✓ Bundesnetzagentur als Hauptquelle✓ Plan bleibt lokal im Browser✓ Alter Vertrag wird getrennt betrachtet

FÜNF SCHRITTE GEGEN PORTIERUNGSCHAOS

Nummer, Vertrag und Termin sind drei verschiedene Dinge.

Die Rufnummernmitnahme überträgt die Nummer. Sie beendet nicht automatisch jede andere Verpflichtung aus dem bisherigen Vertrag.

01

Vertragsende und letzten Kündigungstag finden

Die Bundesnetzagentur nennt Vertrag, Rechnung und Online-Kundenkonto als Stellen für Laufzeit und Kündigungsfrist. Auf Telekommunikationsrechnungen sollen außerdem Vertragsbeginn, Ende der Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und der letzte Kalendertag für eine Kündigung ausgewiesen sein.

Praktisch: Schreibe nicht nur das Vertragsende auf, sondern auch den letzten Tag, an dem die Kündigung beim Anbieter eingehen muss.

Bundesnetzagentur: Vertrag und Kündigung ↗
02

Sofort, zum Ende oder nach Vertragsende?

Mobilfunknummern können auch vor Vertragsende portiert werden. Der bisherige Vertrag läuft dadurch weiter und bleibt bis zum Vertragsende zahlungspflichtig; für ihn kann eine neue Mobilfunknummer vergeben werden. Der gesetzliche Antrag ist noch bis einen Monat nach dem tatsächlichen Vertragsende möglich. Vertragsbedingungen können eine längere Frist vorsehen; darauf sollte man sich ohne Prüfung nicht verlassen.

Praktisch: Entscheide den Zeitpunkt bewusst. „Nummer sofort mitnehmen“ ist nicht dasselbe wie „alten Vertrag sofort beenden“. Bei einer Mitnahme vor Vertragsende müssen alter und neuer Anbieter den Termin koordinieren.

03

Kundendaten Zeichen für Zeichen abgleichen

Für die Mitnahme müssen die Angaben beim bisherigen und beim neuen Anbieter übereinstimmen. Die Bundesnetzagentur nennt Name, Anschrift, Geburtsdatum und die zu portierende Rufnummer.

Praktisch: Nutze die Schreibweise aus der letzten Rechnung oder dem Kundenkonto – einschließlich Zweitnamen, abweichender Vertragsinhaber und Hausnummernzusatz. Eine Abweichung zuerst beim bisherigen Anbieter klären und berichtigen lassen.

04

Portierungsauftrag beim neuen Anbieter setzen

Die Bundesnetzagentur empfiehlt, möglichst den neuen Anbieter mit Kündigung und Rufnummernmitnahme zu beauftragen. So können sich die Anbieter frühzeitig über Umschaltung und Portierung abstimmen. Für die Rufnummernmitnahme selbst dürfen keine Entgelte berechnet werden.

Praktisch: Im Bestellvorgang ausdrücklich „Rufnummer mitnehmen“ wählen. Prüfe in der Auftragsbestätigung, ob der neue Anbieter neben der Portierung auch die Kündigung übernommen hat, und speichere die Bestätigung mit der angegebenen Nummer. Keine zweite Kündigung unkoordiniert parallel senden; bei Unklarheit beim neuen Anbieter nachfragen.

Bundesnetzagentur: Anbieterwechsel und Rufnummer ↗
05

Umschalttag und Erreichbarkeit kontrollieren

Die technische Aktivierung soll am vereinbarten Tag, spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages erfolgen. Wenn etwas nicht stimmt, helfen Auftragsbestätigung, Portierungsauftrag und Vertragsdaten bei der Klärung.

Praktisch: Speichere beide Bestätigungen und teste nach der Umschaltung eingehende Anrufe, SMS und mobile Daten. Bei einer ungewollten Verzögerung zuerst den neuen Anbieter kontaktieren.

LOKALER WECHSELPLAN · KEINE DATENÜBERTRAGUNG

Was ist dein nächster richtiger Schritt?

Der Planer ordnet nur deine Angaben. Er meldet nichts an einen Anbieter und ersetzt keine Vertragsprüfung.

1. Wechselzeitpunkt

Keine Rufnummer, Kundennummer, Anschrift oder andere persönliche Daten eingeben. Der Plan wird weder gespeichert noch übertragen.

DEN NEUEN TARIF PASSEND ZUM WECHSEL SUCHEN

Gib TIKKI Bedingungen – keine Vertragsdaten.

TIKKI erstellt daraus eine kurze anbieterneutrale Zusammenfassung von Zweck, Budget, Muss-Kriterien und Ausschlüssen. Nur echte freigegebene Angebote dürfen anschließend erscheinen; ohne Katalog bleibt die Antwort ausdrücklich offen.

Keine Rufnummer, Kundennummer, E-Mail oder Anschrift eingeben.

KURZ BEANTWORTET

Häufige Fragen zur Rufnummernmitnahme

Kostet die Rufnummernmitnahme etwas?

Nein. Nach Angaben der Bundesnetzagentur dürfen für die Mitnahme einer Festnetz- oder Mobilfunkrufnummer keine Entgelte berechnet werden.

Kann ich eine Mobilfunknummer schon vor Vertragsende mitnehmen?

Ja. Bei Mobilfunk kann die Nummer vor dem Vertragsende portiert werden. Der alte Vertrag läuft dadurch jedoch nicht aus und muss bis zu seinem Ende weiterbezahlt werden; er kann eine neue Rufnummer erhalten.

Wie lange kann ich die Rufnummer nach Vertragsende noch mitnehmen?

Der gesetzliche Anspruch erlaubt den Antrag noch bis einen Monat nachdem der Vertrag tatsächlich geendet hat. Vertragsbedingungen können eine längere Frist vorsehen; darauf sollte man sich ohne Prüfung nicht verlassen.

Warum werden Portierungsaufträge abgelehnt?

Ein wichtiger Prüfpunkt sind abweichende Kundendaten. Name, Anschrift, Geburtsdatum und die zu portierende Rufnummer müssen beim bisherigen und beim neuen Anbieter übereinstimmen.

Wer sollte die Kündigung und Rufnummernmitnahme koordinieren?

Die Bundesnetzagentur empfiehlt, möglichst den neuen Anbieter mit Kündigung und Portierungsauftrag zu beauftragen, damit die beteiligten Anbieter Termin und Rufnummer frühzeitig abstimmen können.

QUELLENREGISTER

Was diesen Wechselplan trägt

Die Quellen belegen allgemeine Wechsel-, Portierungs- und Vertragsregeln. Sie ersetzen weder die Unterlagen deines Anbieters noch individuelle Rechtsberatung. Abruf und redaktionelle Prüfung: 23. August 2026.

  1. Bundesnetzagentur – Anbieterwechsel und UmzugPortierungsauftrag, Datenabgleich, Kostenfreiheit, Zeitpunkte und technischer Wechsel.
  2. Bundesnetzagentur – TelekommunikationsvertragLaufzeit, Kündigungsfrist, Vertragszusammenfassung und Rechnungsangaben.