Vertragliche Definition und zuletzt ausgeübten Beruf finden
§ 172 VVG knüpft an den zuletzt ausgeübten Beruf in seiner gesunden Ausgestaltung an und nennt Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall. Ob teilweise Berufsunfähigkeit, ein bestimmter Grad oder Zeitraum genügt, ergibt sich aus dem konkreten Bedingungswerk.
Dein erster Schritt: Markiere Definition, Prognosezeitraum, geforderten Grad und die Beschreibung des versicherten Berufs – ohne deine Tätigkeit hier einzutragen.
§ 172 VVG: Leistung und Definition ↗