Berufliche Person, Vertragsdokument, Rentenlinie und Schutzschild für einen nachvollziehbaren Berufsunfähigkeitsversicherungs-Vertragscheck
Berufliche Person, Vertragsdokument, Rentenlinie und Schutzschild für einen nachvollziehbaren Berufsunfähigkeitsversicherungs-Vertragscheck

BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG PRÜFEN · KEINE INDIVIDUALBERATUNG

Welcher Beruf, welche Leistung – und wie lange gilt sie wirklich?

Ordne die vertragliche BU-Definition, versicherte Rente, Beitragsbefreiung, Leistungs- und Versicherungsdauer, Verweisung, Dynamik, Anpassungsoptionen, Ausschlüsse und Verfahrensregeln. Diese Seite kennt weder Gesundheit, Beruf noch Einkommen und entscheidet keinen Leistungsfall.

Starte hier: Lege Versicherungsschein, vollständige Bedingungen, Nachträge und letzte Standmitteilung nebeneinander. Suche zuerst „Berufsunfähigkeit“, „Leistung“, „Leistungsdauer“ und „Verweisung“.

Stand: 24. August 2026Prüfung bleibt im BrowserKeine Gesundheits-, Berufs-, Einkommens- oder Leistungsfalldaten eingeben

✓ Verbraucher- und Gesetzesquellen sichtbar✓ Keine Gesundheits- oder Einkommensdaten✓ Keine Leistungsfall- oder Anbieterbewertung

SECHS SCHRITTE · VERTRAG STATT VERMUTUNG

„BU-Versicherung“ sagt noch nicht, welche Definition und welche Leistung vereinbart sind.

Die Quellen geben allgemeine Orientierung. Entscheidend bleiben Versicherungsschein, Bedingungen und Nachträge des konkreten Vertrags. Diese Seite berechnet keinen Bedarf, bewertet keine Gesundheit und sagt nicht voraus, ob ein Versicherer leisten muss.

01

Vertragliche Definition und zuletzt ausgeübten Beruf finden

§ 172 VVG knüpft an den zuletzt ausgeübten Beruf in seiner gesunden Ausgestaltung an und nennt Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall. Ob teilweise Berufsunfähigkeit, ein bestimmter Grad oder Zeitraum genügt, ergibt sich aus dem konkreten Bedingungswerk.

Dein erster Schritt: Markiere Definition, Prognosezeitraum, geforderten Grad und die Beschreibung des versicherten Berufs – ohne deine Tätigkeit hier einzutragen.

§ 172 VVG: Leistung und Definition ↗
02

Rentenleistung und Beitragsbefreiung getrennt lesen

Die vereinbarte Monatsrente und eine mögliche Befreiung von weiteren Beiträgen sind unterschiedliche Vertragsleistungen. Die Quellen betonen, dass eine persönlich passende Höhe nur anhand der individuellen wirtschaftlichen Situation beurteilt werden kann.

Keine Bedarfsrechnung: Notiere nur vereinbarte Beträge, Beginn, Steigerungen und Bedingungen. Diese Seite erfragt weder Einkommen noch Ausgaben.

Bund der Versicherten: Leistung und Vertragskriterien ↗
03

Versicherungsdauer und Leistungsdauer nicht verwechseln

Versicherungsdauer und Leistungsdauer können getrennt geregelt sein. Entscheidend ist, bis wann ein Versicherungsfall eintreten muss und bis wann eine anerkannte Leistung längstens gezahlt wird. Auch mögliche Verlängerungs- oder Anpassungsrechte stehen im Vertrag.

Praktisch: Schreibe beide Enddaten und jede Verlängerungsbedingung nebeneinander. Leite daraus keine persönliche Versorgungsaussage ab.

Verbraucherzentrale: Laufzeit und Vertragsgestaltung ↗
04

Abstrakte und konkrete Verweisung ausdrücklich suchen

§ 172 Absatz 3 VVG lässt eine zusätzliche vertragliche Voraussetzung zu, die auf eine andere Tätigkeit nach Ausbildung, Fähigkeiten und bisheriger Lebensstellung abstellt. Der BdV weist darauf hin, dass sich Bedingungswerke unterscheiden und eine Verweisungsklausel deshalb genau gelesen werden muss.

Praktisch: Markiere nur Wortlaut und Fundstelle. Diese Seite beurteilt weder eine konkrete andere Tätigkeit noch gesundheitliche Leistungsfähigkeit oder Lebensstellung.

§ 172 Absatz 3 VVG: weitere Tätigkeit ↗
05

Dynamik und Nachversicherung als getrennte Mechanismen prüfen

Die Verbraucherzentrale beschreibt Dynamik als vertragliche Erhöhung und Nachversicherung als mögliche spätere Anpassung bei bestimmten Ereignissen. Höhe, Fristen, Ablehnungsrechte, Gesundheitsprüfung und Auslöser sind vertragsabhängig.

Keine automatische Empfehlung: Notiere Steigerung, Kostenfolge, Ereignisse und Fristen aus dem Originalvertrag. Nutze hier keine Gesundheits- oder Familiendaten.

Verbraucherzentrale: Dynamik und Nachversicherung ↗
06

Ausschlüsse, Geltungsbereich und Verfahrensregeln gemeinsam ordnen

Ausschlüsse, besondere Mitwirkung, räumlicher Geltungsbereich, Meldeweg sowie Regeln für Leistungsprüfung und spätere Nachprüfung können die praktische Bedeutung des Vertrags verändern. Der aktuelle BdV-Hinweis betont, dass individuelle Annahme und Leistungsfragen fachkundige, anbieterunabhängige Unterstützung benötigen können.

Praktisch: Sammle abstrakte Vertragsfragen. Für Antrag oder Leistungsfall keine Diagnosen, Arztunterlagen, Tätigkeitsbeschreibung oder Einkommensdaten an diese Seite übergeben.

Bund der Versicherten: unabhängige Beratung ↗

DEINE LESELISTE · NUR IN DIESEM BROWSER

Acht Bestätigungen für den Blick in die Originalunterlagen.

Hake nur ab, was du im Versicherungsschein, in den vollständigen Bedingungen oder Nachträgen gefunden hast. Acht Häkchen sagen nichts über ausreichende Absicherung, Versicherbarkeit oder einen Leistungsanspruch.

Was ist bereits im Original geprüft?

Die Leseliste ist keine Versicherungs-, Rechts- oder medizinische Beratung. Sie speichert nichts, bewertet keine Gesundheit, Tätigkeit, Rentenhöhe, Versicherbarkeit oder Leistungspflicht und löst keinen Antrag, Leistungsfall, keine Kündigung und keinen Vertrag aus.

MIT TIKKI WEITERSPRECHEN

Übergib nur Vertragskriterien – keine Gesundheits-, Berufs- oder Einkommensdaten.

Die Felder sind ein frei editierbarer Vorschlag aus deiner Leseliste. TIKKI darf allgemeine Quellen und Vertragsbegriffe ordnen, aber weder Bedarf, Versicherbarkeit noch einen Leistungsfall beurteilen.

Bitte nur Vertragskriterien notieren, niemals Namen, Kontaktdaten, Gesundheitsgeschichte, Diagnosen, Tätigkeit, Einkommen, Arztberichte, Antrags- oder Leistungsfalldaten.

Diese Seite hat keine Namen, Kontaktdaten, Gesundheits-, Berufs-, Einkommens-, Vertragsnummern-, Leistungsfall- oder Zahlungsdaten verarbeitet.

KURZ BEANTWORTET

Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Was bedeutet Berufsunfähigkeit im Versicherungsvertragsgesetz?

§ 172 VVG beschreibt Berufsunfähigkeit anhand des zuletzt ausgeübten Berufs in seiner Ausgestaltung ohne gesundheitliche Beeinträchtigung. Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechender Kräfteverfall müssen dazu führen, dass dieser Beruf ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausgeübt werden kann. Der konkrete Vertrag kann Definition und Leistungsvoraussetzungen weiter ausgestalten.

Zeigt dieser Check, ob meine versicherte Rente ausreicht?

Nein. Der Check hilft nur, Rentenhöhe, Beitragsbefreiung, Dynamik und Laufzeiten im vorhandenen Vertrag zu finden. Eine ausreichende Höhe hängt von persönlichen Einnahmen, Ausgaben, Vorsorge und weiteren Umständen ab; diese Daten werden hier weder erhoben noch berechnet.

Was bedeutet abstrakte Verweisung?

§ 172 Absatz 3 VVG erlaubt als zusätzliche vertragliche Voraussetzung eine andere Tätigkeit, die aufgrund von Ausbildung und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und der bisherigen Lebensstellung entspricht. Ob und wie eine solche Verweisung vereinbart ist, muss im konkreten Bedingungswerk gelesen werden; diese Seite bewertet keine Tätigkeit.

Kann ich hier Gesundheits- oder Berufsdaten eingeben?

Nein. Die lokale Leseliste benötigt nur acht Ja-oder-Nein-Häkchen. Gesundheitsgeschichte, Diagnosen, Tätigkeit, Einkommen, Antragsunterlagen, Arztberichte und Leistungsfalldaten gehören nicht auf diese Seite.

Entscheidet die Leseliste über einen Leistungsantrag?

Nein. Acht Häkchen sind weder Leistungsprüfung noch Anerkenntnis. Die Seite bewertet keine Berufsunfähigkeit, keine medizinischen Unterlagen, keine Verweisung und keine Leistungspflicht. Sie ordnet ausschließlich Fundstellen und offene Fragen im vorhandenen Vertrag.

QUELLENSTAND · 24. AUGUST 2026

Verbraucher- und Gesetzesquellen – keine Bedarfs-, Gesundheits- oder Leistungsfallprüfung.

Die Quellen wurden am 24. August 2026 für die verwendeten allgemeinen Aussagen geprüft. Die Seite leitet daraus weder persönliche Eignung, ausreichende Rentenhöhe, Versicherbarkeit, Leistungspflicht noch Anbieterqualität ab.