Drei klar getrennte Vertragsrollen, garantierte Leistungslinie, Kalender und Schutzschild für einen nachvollziehbaren Risikolebensversicherungs-Vertragscheck
Drei klar getrennte Vertragsrollen, garantierte Leistungslinie, Kalender und Schutzschild für einen nachvollziehbaren Risikolebensversicherungs-Vertragscheck

RISIKOLEBENSVERSICHERUNG PRÜFEN · KEINE BEDARFS- ODER STEUERBERATUNG

Wer ist versichert, was ist garantiert – und bis wann?

Ordne Rollen, garantierte Todesfallleistung, Verlauf der Versicherungssumme, Laufzeit, Bezugsrecht, Brutto- und Nettobeitrag, Anpassungsoptionen, Ausschlüsse und Pflichten. Diese Seite kennt weder deine Familie noch Einkommen, Schulden, Gesundheit, Beruf oder Rauchverhalten.

Starte hier: Lege Versicherungsschein, vollständige Bedingungen, Nachträge und letzte Beitragsmitteilung nebeneinander. Suche zuerst „versicherte Person“, „Versicherungsnehmer“, „Todesfallleistung“, „Laufzeit“ und „Bezugsrecht“.

Stand: 24. August 2026Prüfung bleibt im BrowserKeine Familien-, Finanz-, Gesundheits-, Berufs-, Rauch- oder Falldaten eingeben

✓ Verbraucher- und Gesetzesquellen sichtbar✓ Keine Familien-, Finanz- oder Gesundheitsdaten✓ Keine Steuer-, Erb-, Leistungs- oder Anbieterbewertung

SECHS SCHRITTE · VERTRAG STATT VERMUTUNG

„Risikolebensversicherung“ sagt noch nicht, wer welche garantierte Leistung bis wann erhält.

Die Quellen geben allgemeine Orientierung. Entscheidend bleiben Versicherungsschein, Bedingungen und Nachträge. Diese Seite berechnet keinen Bedarf, bewertet keine Einwilligung, Gesundheit oder Steuerfolge und sagt nicht voraus, ob ein Versicherer leisten muss.

01

Versicherungsnehmer, versicherte Person und Bezugsberechtigten trennen

§ 150 VVG unterscheidet die Person, die den Vertrag abschließt, von der Person, auf deren Tod die Versicherung genommen wird. § 159 VVG regelt die Bezeichnung eines Bezugsberechtigten. Im Vertrag können deshalb drei unterschiedliche Rollen stehen.

Dein erster Schritt: Markiere nur die drei Rollen und ihre Fundstellen auf deinen Unterlagen. Trage hier niemals Namen oder Beziehungen ein.

§ 150 VVG: versicherte Person ↗
02

Garantierte Todesfallleistung und möglichen Bonus getrennt lesen

Verbraucherzentrale und BdV beschreiben die Risikolebensversicherung als Todesfallschutz innerhalb der Vertragslaufzeit. Der BdV trennt eine garantierte Mindesttodesfallsumme von einer möglichen, nicht garantierten Überschuss- oder Bonusleistung.

Nichts hochrechnen: Notiere nur garantierte Summe, möglichen Zusatz und die jeweilige Vertragsbezeichnung. Diese Seite berechnet keine passende Höhe.

Bund der Versicherten: Leistung und Überschusssystem ↗
03

Laufzeit und Verlauf der Versicherungssumme nebeneinanderlegen

Die Verbraucherzentrale beschreibt Verträge mit gleichbleibender, fallender oder steigender Versicherungssumme. Schutz und vereinbarte Leistung gelten nach den konkreten Vertragsdaten; ein Tod nach Vertragsende darf nicht als versicherter Zeitraum angenommen werden.

Praktisch: Schreibe Beginn, Ende und den tabellarischen oder prozentualen Verlauf der garantierten Summe ab. Leite daraus keine persönliche Versorgungsaussage ab.

Verbraucherzentrale: Leistung, Varianten und Laufzeit ↗
04

Bezugsrecht samt widerruflich oder unwiderruflich finden

§ 159 VVG unterscheidet widerruflich und unwiderruflich bezeichnete Bezugsberechtigte. Beim widerruflichen Bezugsrecht entsteht das Recht grundsätzlich erst mit dem Versicherungsfall, beim unwiderruflichen bereits mit der Bezeichnung.

Keine Gestaltungsberatung: Markiere exakten Wortlaut und Änderungsweg. Ob eine Änderung rechtlich, steuerlich oder erbrechtlich passt, muss eine entsprechend befugte Stelle beurteilen.

§ 159 VVG: Bezugsberechtigung ↗
05

Bruttobeitrag, Zahlbeitrag und Überschusssystem nicht vermischen

Der BdV beschreibt beim Sofortrabatt einen Zahl- beziehungsweise Nettobeitrag, der durch nicht garantierte Überschüsse niedriger sein kann als der Tarif- oder Bruttobeitrag. Andere Überschusssysteme können eine Bonusleistung oder einen stabilen Beitrag vorsehen.

Praktisch: Notiere Brutto, aktuell zu zahlen, Garantie, Änderungsregel und Überschusssystem getrennt. Diese Seite vergleicht weder Beitrag noch Anbieter.

Bund der Versicherten: Brutto, Netto und Überschüsse ↗
06

Anpassungen, Ausschlüsse und Pflichten nur aus dem Original übernehmen

Nachversicherung, Reduzierung, Kündigung, Prämienzahlung, Anzeige- und Mitwirkungspflichten sowie Ausschlüsse sind vertragsabhängig. Der BdV betont, dass eine individuelle Tarif- und Risikoprüfung persönliche Gesundheits-, Berufs- und weitere Risikodaten benötigt.

Praktisch: Sammle nur Klauseln, Fristen und offene abstrakte Fragen. Gesundheitsakte, Tätigkeit, Einkommen, Nikotinkonsum, Familien-, Darlehens-, Antrags- und Leistungsfalldaten gehören nicht auf diese Seite.

Bund der Versicherten: Pflichten, Anpassung und Beratungsgrenze ↗

DEINE LESELISTE · NUR IN DIESEM BROWSER

Acht Bestätigungen für den Blick in die Originalunterlagen.

Hake nur ab, was du im Versicherungsschein, in den vollständigen Bedingungen, Nachträgen oder Beitragsmitteilungen gefunden hast. Acht Häkchen sagen nichts über ausreichende Absicherung, Versicherbarkeit, Steuerfolgen oder einen Leistungsanspruch.

Was ist bereits im Original geprüft?

Die Leseliste ist keine Versicherungs-, Steuer-, Erb- oder Rechtsberatung. Sie speichert nichts, bewertet keinen Bedarf, keine Einwilligung, Gesundheit, Tätigkeit, Versicherbarkeit, Steuerfolge oder Leistungspflicht und löst keinen Antrag, keine Änderung, Kündigung oder Auszahlung aus.

MIT TIKKI WEITERSPRECHEN

Übergib nur Vertragskriterien – keine Personen-, Familien-, Finanz- oder Gesundheitsdaten.

Die Felder sind ein frei editierbarer Vorschlag aus deiner Leseliste. TIKKI darf allgemeine Quellen und Vertragsbegriffe ordnen, aber weder Bedarf, Bezugsrechtsgestaltung, Steuerfolge, Versicherbarkeit noch einen Leistungsfall beurteilen.

Bitte nur abstrakte Vertragskriterien notieren, niemals Namen, Beziehungen, Kontaktdaten, Einkommen, Vermögen, Schulden, Gesundheit, Diagnosen, Tätigkeit, Nikotinkonsum, Steuer-, Antrags- oder Leistungsfalldaten.

Diese Seite hat keine Namen, Kontakte, Familien-, Finanz-, Gesundheits-, Berufs-, Rauch-, Steuer-, Vertragsnummern-, Leistungsfall- oder Zahlungsdaten verarbeitet.

KURZ BEANTWORTET

Häufige Fragen zur Risikolebensversicherung

Was ist der Unterschied zwischen Versicherungsnehmer und versicherter Person?

Der Versicherungsnehmer ist Vertragspartner des Versicherers. Die versicherte Person ist die Person, auf deren Tod die Versicherung genommen wird. § 150 VVG erlaubt, dass dies dieselbe oder eine andere Person ist; für eine Versicherung auf den Tod eines anderen gelten gesetzliche Einwilligungsregeln. Diese Seite prüft weder Personen noch Einwilligungen.

Was bedeutet widerrufliches oder unwiderrufliches Bezugsrecht?

§ 159 VVG unterscheidet: Bei einem widerruflich bezeichneten Bezugsberechtigten entsteht das Recht auf die Leistung erst mit dem Versicherungsfall, bei einem unwiderruflich bezeichneten bereits mit der Bezeichnung. Welche Gestaltung im Einzelfall gewollt, steuerlich oder erbrechtlich richtig ist, entscheidet diese Seite nicht.

Zahlt eine Risikolebensversicherung nach Ende der Laufzeit?

Die zitierten Verbraucherinformationen beschreiben die vereinbarte Todesfallleistung für den Fall, dass die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt. Nach welchem Beginn und bis zu welchem Enddatum der konkrete Vertrag Schutz vorsieht, steht im Versicherungsschein und in den Bedingungen.

Berechnet dieser Check eine passende Versicherungssumme?

Nein. Eine persönlich passende Summe und Laufzeit hängen von wirtschaftlicher und familiärer Lage ab. Der Check hilft nur, bereits vereinbarte Werte und Regeln zu finden; Einkommen, Vermögen, Schulden und Familiendaten werden weder erhoben noch berechnet.

Kann ich hier Gesundheits-, Berufs- oder Rauchdaten eingeben?

Nein. Die lokale Leseliste benötigt nur acht Ja-oder-Nein-Häkchen. Gesundheitsgeschichte, Diagnosen, Tätigkeit, Einkommen, Nikotinkonsum, Antrags- und Leistungsfalldaten gehören nicht auf diese Seite.

QUELLENSTAND · 24. AUGUST 2026

Verbraucher- und Gesetzesquellen – keine Bedarfs-, Steuer-, Gesundheits- oder Leistungsfallprüfung.

Die Quellen wurden am 24. August 2026 für die verwendeten allgemeinen Aussagen geprüft. Die Seite leitet daraus weder persönliche Eignung, ausreichende Todesfallsumme, Versicherbarkeit, Steuerfolge, Leistungspflicht noch Anbieterqualität ab.