Gebäude, feste Bestandteile und beweglichen Hausrat trennen
Der Bund der Versicherten beschreibt das Wohngebäude und fest angebrachte Bestandteile vom Keller bis zum Dach als Gegenstand der Gebäudeversicherung. Bewegliches Mobiliar gehört grundsätzlich in den Bereich der Hausratversicherung. Bei Grenzfällen wie Küchen entscheidet die konkrete Ausführung und Vertragsregel.
Dein erster Schritt: Markiere im Vertrag das versicherte Gebäude, benannte Nebengebäude und die Definition fest verbundener Bestandteile.
Bund der Versicherten: Gebäude und Bestandteile ↗