KURZ BEANTWORTET
Häufige Fragen zur Kündigung eines Internetvertrags
Wo finde ich das Ende der Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfrist?
Die Bundesnetzagentur nennt Vertragsunterlagen, Rechnung und Online-Kundenkonto als Stellen für die maßgeblichen Angaben. Übernimm die Werte nur dort und lasse ein widersprüchliches Datum vom Anbieter erklären; diese Seite berechnet kein Fristende.
Kann ein automatisch verlängerter Internetvertrag mit Monatsfrist gekündigt werden?
Die Bundesnetzagentur erklärt, dass ein Telekommunikationsvertrag nach Ablauf seiner Mindestlaufzeit bei stillschweigender Verlängerung grundsätzlich jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden kann. Ob diese Voraussetzung bei deinem Vertrag erfüllt ist, muss anhand der aktuellen Unterlagen geprüft werden.
Soll ich bei einem Anbieterwechsel selbst kündigen?
Für einen gewöhnlichen Anbieterwechsel empfiehlt die Bundesnetzagentur, möglichst den neuen Anbieter mit Kündigung und Umschaltung zu beauftragen. Umzug, reine Kündigung ohne Folgeanschluss und Streit über Leistung sind andere Wege und müssen getrennt behandelt werden.
Reicht der Kündigungsbutton als Nachweis?
Die Bundesnetzagentur beschreibt, dass nach dem Online-Kündigungsweg eine elektronische Bestätigung mit Inhalt, Kündigungszeitpunkt und Zugangsdatum folgen muss. Sichere diese Bestätigung. Wenn sie fehlt oder widersprüchlich ist, kläre den Zugang über einen nachweisbaren Weg.
Sendet diese Seite eine Kündigung oder speichert Vertragsdaten?
Nein. Die Seite fragt weder Name noch Adresse, Kundennummer, Anbieter, Vertragsdatum oder Zugangsdaten ab. Auswahl und Häkchen bleiben in diesem Browser; es wird keine Kündigung, Anbieteranfrage oder Bestellung versendet.