INTERNETVERTRAG BEIM UMZUG · NICHT VOREILIG KÜNDIGEN
Der Umzug allein entscheidet nichts.Die vereinbarte Leistung am neuen Wohnort entscheidet über den nächsten Weg.
Bitte deinen bisherigen Anbieter frühzeitig um eine klare Antwort: Kann er genau die vereinbarte Leistung am neuen Wohnsitz und zum gewünschten Termin erbringen? Diese Seite fragt bewusst keine Anschrift, Kundennummer oder Vertragsdatei ab.
Stand: 24. August 2026Checkliste bleibt im BrowserKeine Kündigung wird versendet
✓ Vertrag im Original lesen✓ Anbieter schriftlich fragen✓ Keine Verfügbarkeit oder Rechtsfolge erfunden
FÜNF SCHRITTE · UMZUG UND ANBIETERWECHSEL TRENNEN
Erst die bestehende Leistung klären – dann Mitnahme oder neuen Weg planen.
Ein Umzug ist nicht automatisch ein Anbieterwechsel. Deshalb beginnt der sichere Weg beim bestehenden Vertrag und einer dokumentierten Antwort des bisherigen Anbieters.
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Vereinbarte Leistung im Original festhalten
Öffne Vertragszusammenfassung, Auftragsbestätigung oder Rechnung. Entscheidend ist nicht nur „Internet“, sondern die konkret vereinbarte Telekommunikationsleistung einschließlich der vertraglichen Merkmale.
Praktisch: Unterlagen lokal bereitlegen. Keine Vertragsdatei, Anschrift oder Kundennummer in diesen Ratgeber kopieren.
Die Bundesnetzagentur empfiehlt, den Anbieter so früh wie möglich zu informieren und einen Umzugsauftrag zu erteilen. Bitte um eine klare Bestätigung, ob die vereinbarte Leistung am neuen Wohnsitz und zum ausdrücklich vereinbarten Tag erbracht werden kann.
Praktisch: Anfrage und Antwort im Kundenkonto oder als Dokument sichern. Die konkrete Adresse gehört ausschließlich in den offiziellen Anbieterkanal.
Kann der Anbieter die vereinbarte Leistung am neuen Wohnsitz erbringen, darf er nach den Informationen der Bundesnetzagentur die vereinbarte Vertragslaufzeit und sonstigen Vertragsinhalte nicht allein wegen des Umzugs ändern. Ein angemessenes Umzugsentgelt darf höchstens so hoch wie die Schaltung eines Neuanschlusses sein.
Praktisch: Bestätigten Umschalttermin, Leistungsmerkmale, mögliche Gebühr und Rufnummer schriftlich festhalten; keine neue Mindestlaufzeit ungeprüft annehmen. Eine allgemeine Verfügbarkeitskarte oder Werbeseite ersetzt diese Anbieterantwort nicht.
Kann der bisherige Anbieter die vereinbarte Telekommunikationsleistung am neuen Wohnsitz nicht erbringen, nennt die Bundesnetzagentur ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Ob diese Voraussetzung im konkreten Vertrag erfüllt ist, entscheidet nicht diese Seite.
Praktisch: Anbieterantwort sichern und Frist, gewünschtes Vertragsende sowie Zugang einer Erklärung anhand der aktuellen Unterlagen oder fachkundig prüfen. Nicht allein aufgrund einer unverbindlichen Verfügbarkeitsanzeige kündigen.
Termin, Unterbrechung und Rufnummer getrennt planen
Die Weiterversorgungsregeln eines gewöhnlichen Anbieterwechsels gelten laut Bundesnetzagentur nicht genauso beim Wechsel des Anschlussorts; beim Umzug kann es zu einer längeren Unterbrechung kommen. Eine bisherige Festnetznummer kann nach der Verbraucherzentrale nur bei unveränderter Ortsvorwahl mitgenommen werden. Diese Seite berechnet keine individuelle Kündigungsfrist.
Praktisch: Umzugstermin, Aktivierung, mögliche Übergangslösung und Rufnummer ausdrücklich bestätigen lassen. Einen neuen Anbieter erst mit vollständigen Kosten und adressbezogener Verfügbarkeit vergleichen.
Prüfe acht Vorbereitungen – die Antwort des Anbieters bestimmt den nächsten Weg.
Die Haken werden nur in diesem Browser ausgewertet und nicht gespeichert. Es werden keine Anschrift, Kundennummer, Vertragsdatei, Verfügbarkeit oder Kündigung verarbeitet.
MIT TIKKI WEITERSPRECHEN
Übergib nur deinen Vorbereitungsstand – niemals Anschrift oder Vertragsunterlagen.
TIKKI kann offene Schritte ordnen. Sie prüft hier keine Verfügbarkeit, erklärt keine Kündigung und versendet nichts an einen Anbieter.
KURZ BEANTWORTET
Häufige Fragen zum Internetvertrag beim Umzug
Endet mein Internetvertrag automatisch durch den Umzug?
Nein. Kann der bisherige Anbieter die vereinbarte Leistung am neuen Wohnsitz erbringen, wird der Vertrag grundsätzlich ohne Änderung der vereinbarten Laufzeit und sonstigen Vertragsinhalte fortgeführt. Der Umzug allein beendet den Vertrag nicht.
Wann kommt bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht in Betracht?
Kann der bisherige Anbieter die vereinbarte Telekommunikationsleistung am neuen Wohnsitz nicht erbringen, nennt die Bundesnetzagentur ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Diese Seite prüft weder die Verfügbarkeit noch den konkreten Anspruch.
Darf der Anbieter wegen des Umzugs eine neue Vertragslaufzeit beginnen?
Wenn der bisherige Anbieter die vereinbarte Leistung am neuen Wohnsitz erbringen kann, darf er nach den Informationen der Bundesnetzagentur weder die vereinbarte Vertragslaufzeit noch sonstige Vertragsinhalte allein wegen des Umzugs ändern.
Darf der Anbieter eine Umzugsgebühr verlangen?
Der Anbieter kann für den Umzug ein angemessenes Entgelt verlangen. Nach den Informationen der Bundesnetzagentur darf dieses nicht höher sein als das Entgelt für die Schaltung eines Neuanschlusses.
Kann ich meine bisherige Festnetznummer mitnehmen?
Nach der Verbraucherzentrale kann die bisherige Festnetznummer bei einem Umzug nur mitgenommen werden, wenn sich die Ortsvorwahl nicht ändert. Eine Rufnummernmitnahme zu einem anderen Anbieter ist im Festnetz und Mobilfunk kostenfrei; die konkrete Durchführung muss mit den Anbietern abgestimmt werden.
VERBUNDENE ENTSCHEIDUNGSWEGE
Nach der Anbieterantwort den passenden nächsten Weg öffnen.
Ein neues Angebot ist erst sinnvoll vergleichbar, wenn die bestehende Vertragslage und die adressbezogene Verfügbarkeit geklärt sind. Dieser Ratgeber zeigt deshalb keine erfundenen Anbieter oder Preise.
Behördeninformationen und unabhängige Verbraucherhilfe – ohne Partnerangebot.
Die Quellen wurden am 24. August 2026 auf Erreichbarkeit und die hier verwendeten Aussagen geprüft. Sie entscheiden keinen konkreten Vertrag oder Anspruch eines Besuchers.