KURZ BEANTWORTET
Häufige Fragen zum Internetanbieterwechsel
Welche Kosten gehören in einen Internettarifvergleich?
Für denselben Vergleichszeitraum gehören Aktionspreis, regulärer Monatspreis, Bereitstellung, Routermiete oder Routerkauf und weitere sichere Pflichtkosten zusammen. Eine Gutschrift sollte erst abgezogen werden, wenn ihre konkreten Bedingungen für den eigenen Wechsel geprüft sind.
Soll ich den alten Internetvertrag selbst kündigen?
Bei einem Anbieterwechsel empfiehlt die Bundesnetzagentur, möglichst den neuen Anbieter mit der Kündigung und Koordination zu beauftragen. Vorher müssen Vertragsende, Kündigungsfrist, Anschlussadresse und übereinstimmende Kundendaten geprüft werden. Ein Umzug folgt teilweise anderen Regeln.
Welche Internetgeschwindigkeit ist garantiert?
Entscheidend sind die Angaben im konkreten Produktinformationsblatt und in der Vertragszusammenfassung, darunter minimale, normalerweise verfügbare und maximale Datenrate. Eine Verfügbarkeitsanzeige oder ein beworbener Maximalwert beweist nicht die tatsächlich erreichbare Geschwindigkeit am Anschluss.
Muss ich den Router des neuen Anbieters verwenden?
Grundsätzlich besteht Endgerätefreiheit. Ein eigener Router muss aber technisch zur Anschlussart passen und selbst eingerichtet sowie aktuell gehalten werden. Miet-, Kauf- und Rücksendekosten sollten über denselben Zeitraum verglichen werden.
Wechselt diese Seite meinen Internetanbieter?
Nein. Die Seite rechnet ausschließlich mit lokal eingegebenen Tarifwerten und erstellt eine Prüfliste. Sie fragt keine Adresse ab, kündigt keinen Vertrag, prüft keine reale Verfügbarkeit und schließt keinen neuen Vertrag ab.