Stromzähler, Blitzsymbol und nachvollziehbarer Vergleich von Jahreskosten, Vertrag und Anbieterwechsel
Stromzähler, Blitzsymbol und nachvollziehbarer Vergleich von Jahreskosten, Vertrag und Anbieterwechsel

STROMANBIETER WECHSELN · ERST RECHNEN, DANN VERTRAG PRÜFEN

Ein günstiges erstes Jahr reicht nicht.Der Tarif muss auch danach verständlich bleiben.

Vergleiche Grundpreis, Arbeitspreis und Pflichtkosten mit deinem echten Jahresverbrauch. Bonus, Preisgarantie, Zahlungsart und Kündigung bleiben getrennte Entscheidungen – damit ein Lockpreis nicht die ganze Wahl bestimmt.

Stand: 24. August 2026Rechnung bleibt im BrowserKeine Adresse oder Zählernummer eingeben

✓ Erstes und folgendes Jahr getrennt✓ Händlerangaben nicht als Test darstellen✓ Kein Vertrag und keine Kündigung ausgelöst

FÜNF SCHRITTE · PREIS UND VERTRAG TRENNEN

Der Jahresverbrauch ist die Rechenbasis – nicht eine voreingestellte Haushaltsgröße.

Die Bundesnetzagentur empfiehlt, den Verbrauch aus der letzten Jahresabrechnung zu verwenden und Preis sowie Vertragsleistungen gemeinsam zu vergleichen.

01

Jahresverbrauch aus der Abrechnung

Der Arbeitspreis wirkt pro Kilowattstunde. Deshalb verändert ein falscher Verbrauchswert den Vergleich direkt. Grundpreis und weitere Pflichtkosten kommen separat dazu.

Praktisch: Nur den Jahresverbrauch in kWh übernehmen. Name, Anschrift, Kundennummer, Zählernummer und QR-Codes gehören nicht in diese Seite.

Bundesnetzagentur: Lieferantenwechsel prüfen ↗
02

Grundpreis plus Arbeitspreis

Eine nachvollziehbare Rechenbasis lautet: zwölf monatliche Grundpreise plus Jahresverbrauch mal Arbeitspreis sowie sichere Pflichtkosten. Der monatliche Abschlag ist keine zusätzliche Jahreskostenposition.

Praktisch: Alle Werte aus dem konkreten Angebot übernehmen und Preisphasen nicht zusammenziehen.

Bundesnetzagentur: Preise und Abschläge ↗
03

Bonus nie ungeprüft abziehen

Ein Bonus kann das erste Lieferjahr günstiger erscheinen, aber an Bedingungen gebunden und im Folgejahr entfallen sein. Deshalb zeigt der Rechner eine Basis ohne Bonus und zieht ihn nur nach deiner ausdrücklichen Bestätigung ab.

Praktisch: Neukundenbegriff, Belieferungsdauer, Auszahlung, Kündigungswirkung und Bezugsgröße im Original prüfen.

Verbraucherzentrale: Bonustarife ↗
04

Preisgarantie hat einen Umfang

Eine vertragliche Preisgarantie kann Preisänderungen ausschließen, aber ihr genauer Umfang und Zeitraum müssen im Angebot stehen. Diese Seite behandelt einen Haken nur als deine Prüferklärung, nicht als Beleg für eine vollständige Garantie.

Praktisch: Laufzeit der Garantie und mögliche ausgeschlossene Bestandteile ausdrücklich notieren.

Bundesnetzagentur: Preisänderung und Garantie ↗
05

24 Stunden sind keine Kündigungsabkürzung

Der beschleunigte Stromlieferantenwechsel betrifft den technischen Prozess. Die bestehende Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist bleiben wichtig, und eine neue Belieferung kann nicht rückwirkend beginnen.

Praktisch: Vertragsende und Kündigungsfrist zuerst bestätigen. Im konkreten Angebot prüfen, wer Kündigung und Wechselauftrag übernimmt.

Bundesnetzagentur: 24-Stunden-Wechsel ↗

DEINE TARIFWERTE · NUR IN DIESEM BROWSER

Rechne das erste Jahr und eine bonusfreie Basis getrennt.

Verwende ausschließlich die sichtbaren Tarifwerte. Fehlende oder ungeprüfte Angaben werden nicht geschätzt.

Tarifbasis
Was wurde im Original geprüft?
Wie soll bezahlt werden?

Die Berechnung ist kein Angebot, keine Prognose und keine Empfehlung. Sie speichert nichts und nimmt keine Preisentwicklung, Bonuszahlung oder Lieferfähigkeit an.

MIT TIKKI WEITERSPRECHEN

Übergib nur Kriterien und Rechenergebnis – keine Vertrags- oder Zählerdaten.

Sobald autorisierte Stromangebote verbunden sind, kann TIKKI diese Kriterien gegen reale Preise und Vertragsbedingungen prüfen. Bis dahin bleibt sichtbar, dass noch kein Partnerangebot vorliegt.

Diese Seite hat keine Adresse, Zählernummer, Kundennummer oder Vertragsdaten verarbeitet.

KURZ BEANTWORTET

Häufige Fragen zum Stromanbieterwechsel

Welche Angaben brauche ich für einen Stromtarifvergleich?

Als Rechenbasis dienen insbesondere der Jahresverbrauch aus der letzten Abrechnung, Grundpreis, Arbeitspreis und sichere Pflichtkosten. Zusätzlich gehören Laufzeit, Kündigungsfrist, Preisgarantie, Zahlungsart und belastbare Bonusbedingungen in die Prüfung.

Soll ich einen Bonus in die Jahreskosten einrechnen?

Nur wenn die konkreten Bonusbedingungen geprüft sind und der eigene Wechselweg sie erfüllt. Für die Zeit nach dem Bonus sollte der Tarif zusätzlich ohne einmaligen Bonus betrachtet werden. Diese Seite zieht einen Bonus deshalb erst nach einer ausdrücklichen Bestätigung ab.

Was bedeutet Lieferantenwechsel in 24 Stunden?

Die 24 Stunden betreffen den technischen Wechselprozess im Strommarkt. Vertraglich vereinbarte Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben zu beachten; eine Belieferung kann nicht rückwirkend gewechselt werden.

Ist Vorkasse bei einem Stromtarif unproblematisch?

Die Bundesnetzagentur rät zu besonderer Vorsicht bei Vorkasse, weil vorausgezahltes Geld bei einer Insolvenz gefährdet sein kann. Monatliche Abschläge sind der übliche Zahlungsweg. Auch Paketangebote brauchen eine genaue Verbrauchsprüfung.

Wechselt diese Seite meinen Stromanbieter?

Nein. Die Seite berechnet nur mit lokal eingegebenen Tarifwerten und erstellt eine Prüfliste. Sie kündigt keinen Vertrag, übermittelt keine Zähler- oder Adressdaten und schließt keinen neuen Vertrag ab.

QUELLENROLLEN · STAND DER SEITE

Behörde für Wechsel- und Vertragsgrundlagen, Verbraucherberatung für Bonusrisiken.

Die Bundesnetzagentur ist offizielle Quelle für Lieferantenwechsel, Kündigung, Preise und Abschläge. Die Verbraucherzentrale liefert unabhängige Verbraucherhinweise zu Bonustarifen. Keine dieser Quellen ist ein Partnerangebot.

  1. Bundesnetzagentur · LieferantenwechselOffizielle Quelle · zuletzt geprüft am 24. August 2026 · Jahresverbrauch, Tarifprüfung, Vertragslaufzeit, Preisgarantie, Zahlungsmodalität und Vorkasse.
  2. Bundesnetzagentur · Preise und AbschlägeOffizielle Quelle · zuletzt geprüft am 24. August 2026 · Preisbestandteile, Abschlag, Preisänderung und vertragliche Preisgarantie.
  3. Bundesnetzagentur · KündigungOffizielle Quelle · zuletzt geprüft am 24. August 2026 · Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist, Sonderkündigung und Grundversorgung.
  4. Bundesnetzagentur · 24-Stunden-LieferantenwechselOffizielle Quelle · zuletzt geprüft am 24. August 2026 · technischer Wechsel, keine rückwirkende Belieferung und weiterhin geltende Vertragsfristen.
  5. Verbraucherzentrale · Bonustarife für Strom und GasUnabhängige Verbraucherberatung · Stand 5. August 2026 · Bonusbedingungen und Kosten nach dem ersten Vertragsjahr.

Umzug geplant? Der Energie-Umzugscheck trennt bisherigen Vertrag, alte und neue Lieferstelle sowie Zählernachweise – ohne Adress- oder Zählerdaten.