Ist die anfängliche Mindestlaufzeit noch aktiv?
Während der anfänglichen Laufzeit gilt grundsätzlich der vereinbarte Beendigungstermin. Hat sich der Vertrag nach Ablauf dieser Laufzeit stillschweigend verlängert, nennt die Bundesnetzagentur eine Kündigungsmöglichkeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat.
Praktisch: Übernimm Status, Laufzeit, Kündigungsfrist und Vertragsende aus Vertragsunterlagen, Rechnung oder Online-Kundenkonto. Bei Unklarheit lasse dir den nächstmöglichen Termin schriftlich bestätigen.
Bundesnetzagentur: Vertragslaufzeit und Kündigung ↗