Mindestversorgung ist nicht persönlicher Bedarf
Die Bundesnetzagentur nennt für die gesetzliche Mindestversorgung derzeit 15 Mbit/s im Download, 5 Mbit/s im Upload und höchstens 150 Millisekunden Latenz. Diese Werte sichern eine Untergrenze für angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe. Sie sind keine Tarifempfehlung für beliebig viele gleichzeitige Aufgaben.
Praktisch: Verwende 15/5/150 niemals als automatischen Haushaltstarif. Ein Verfahren zur Mindestversorgung und eine freiwillige Tarifwahl sind verschiedene Fragen.
Bundesnetzagentur: Recht auf Mindestversorgung ↗